Die Grafik zeigt die einzelnen Bestandteile der „Digitalen Schule der Zukunft“.
Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“ ©iStock by Getty Images

Die „Digitale Schule der Zukunft“ startet nach einer zweijährigen Pilotphase in ganz Bayern.

Die Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“ ist ab dem Schuljahr 2024/2025 an staatlichen Schulen folgender Schularten möglich:

  • Mittelschulen
  • Realschulen
  • Wirtschaftsschulen
  • Gymnasien
  • Schulen besonderer Art

Nicht-staatlichen Schulen der o. g. Schularten sowie Freien Waldorfschulen kann voraussichtlich ab dem Schuljahr 2025/2026 die Beteiligung an der „Digitalen Schule der Zukunft“, dann auch (einmalig) mit bis zu vier Jahrgangstufen, eröffnet werden.

Für eine Beteiligung an der 1:1-Ausstattung und die Gewährung von Fördermitteln müssen die nachstehenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Erfüllung technischer Voraussetzungen durch die teilnehmenden 1:1-Ausstattungsklassen: Breitbandanschluss (Richtwert: 1 MBit/s pro Schülerin und Schüler), flächendeckende WLAN-Ausleuchtung, sichere und ausreichende Auflademöglichkeiten für die mobilen Schülergeräte vorhanden oder in Planung oder alternatives Ladekonzept (z. B. Sicherstellung einer Akkulaufzeit über den gesamten Schultag) sowie Möglichkeit der drahtlosen Übertragung der Bildschirminhalte der Schülergeräte auf eine Großbilddarstellung im Klassenzimmer (Screen Mirroring)
  • Zustimmung des jeweiligen Schulaufwandsträgers
  • Registrierung im Schulportal
  • Bestätigung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Registrierungsverfahren

Die Rückmeldung bzgl. der Teilnahme bzw. Nicht-Teilnahme im Schuljahr 2024/2025 erfolgt über das Schulportal (> Umfrage > Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“) und ist bis 5. August 2024 zu geben.

Eine Förderung der mobilen Endgeräte ist erst nach Bestätigung der Beteiligung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus möglich. Geräte, die vorher gekauft werden, sind demnach nicht förderfähig.

Stand: 15. Mai 2024

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